BRIEFAKTION an die Landesregierung in Baden-Württemberg

Logo: LAG NRW

Henri, ein Junge mit Down-Syndrom aus Baden-Württemberg ist mittlerweile zu dem "Fall Henri" geworden. Eine zweite Schule in Walldorf lehnt jetzt die Aufnahme des Jungen ab und der Kultusminister Baden-Württembergs, Andreas Stoch, SPD, akzeptiert dies sogar. Eine Protestwelle vieler Elternverbände war die notwendige Reaktion.

Um sich diesem Appell anzuschließen können Sie gerne der Aufforderung nachkommen und uns unterstützen, indem Sie eine email, ein Fax oder einen Brief an die Landesregierung in Baden-Württemberg senden.

Informationen und Forderungen entnehmen Sie dem angehängtem PDF-Dokument. Weiterlesen »

Inklusion: Stadt Köln will zügig weiter ausbauen

mittendrin e.V. PRESSEMITTEILUNG

TROTZ KOSTENSTREIT: DER RECHTSANSPRUCH AUF INKLUSION GILT

STADT KÖLN STEHT TROTZ DES KOSTENSTREITS ZUR UMSETZUNG DES NEUEN SCHULGESETZES

21.2.2014 Angesichts der weiter anhaltenden Kostenstreits um die inklusive Bildung stellen die Elternvereine in Nordrhein-Westfalen klar: Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gilt!

Auch wenn die Kommunen wie angekündigt das Land auf Erstattung der Kosten für die Inklusion verklagen, müssen sie im Sommer alles Kindern mit Behinderung für die 1. und die 5. Jahrgangsstufe inklusive Schulen einrichten. Eine Klage hätte kein aufschiebende Wirkung. Kommunen, die sich weigern, genug Plätze für das Gemeinsame Lernen anzubieten, handeln offen rechtswidrig.

"Wir rufen alle Eltern auf, deren Kindern das Gemeinsame Lernen verweigert wird, sich beim Verband Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen oder beim mittendrin e.V. zu melden und Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Rechte zu holen", sagt die Vorsitzende des mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms.

Die Mitglieder des mittendrin e.V. freuen sich, dass ihre Heimatstadt Köln ohne Wenn und Aber zum zügigen weiteren Ausbau des Gemeinsamen Lernens steht. Obwohl die Stadt Köln sich in Sachen Konnexität eine Klage beim Landesverfassdungsgericht vorbehält, sollen keine Verzögerungen entstehen. Dies erklärte die Schuldezernentin Dr. Weiterlesen »

Inklusion: Rechtsanspruch gilt!

Logo Gemeinsam Leben

mittendrin e.V. PRESSEMITTEILUNG

TROTZ KOSTENSTREIT: DER RECHTSANSPRUCH AUF INKLUSION GILT KOMMUNEN MÜSSEN INKLUSIVE SCHULEN ANBIETEN

13.2.2014 Angesichts der neuerlichen Zuspitzung des Kostenstreits um die inklusive Bildung stellen die Elternvereine in Nordrhein-Westfalen klar: Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gilt!

Auch wenn die Kommunen wie angekündigt das Land auf Erstattung der Kosten für die Inklusion verklagen, müssen sie im Sommer alles Kindern mit Behinderung für die 1. und die 5. Jahrgangsstufe inklusive Schulen einrichten. Eine Klage hätte kein aufschiebende Wirkung. Kommunen, die sich weigern, genug Plätze für das Gemeinsame Lernen anzubieten, handeln offen rechtswidrig.

"Wir rufen alle Eltern auf, deren Kindern das Gemeinsame Lernen verweigert wird, sich beim Verband Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen oder beim mittendrin e.V. zu melden und Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Rechte zu holen", sagt die Vorsitzende des mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms.

Der seit nunmehr eineinhalb Jahren erbittert geführte Kostenstreit hat Ängste geschürt und die inklusive Bildung zu einer schier nicht zu bewältigenden Aufgabe stilisiert. In diesem Klima der Verweigerung haben viele Kommunen auch nach drei Jahren politischer Diskussion im Landtag keinerlei Vorbereitungen getroffen, inklusive Bildung aufzubauen. Einige diskutieren offen, den Betroffenen ihr Recht zu verweigern. Weiterlesen »

Inklusion: Seriöse Schätzung der Startkosten

Logo Gemeinsam Leben

mittendrin e.V. Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V.

PRESSEMITTEILUNG

ELTERN FORDERN ENDE DES KOSTENSTREITS STARTKOSTEN FÜR INKLUSION MÜSSEN VERTEILT WERDEN

11.2.2014 Nach der Veröffentlichung des Kostengutachtens von Prof. Klaus Klemm fordern die Elternvereine für inklusive Bildung Land und Kommunen auf, sich im Kostenstreit um die Inklusion zu einigen. "Es ist wirklich lobenswert, dass Land und Kommunen Professor Klemm gemeinsam beauftragt haben, belastbare Zahlen über mögliche Kostensteigerungen vorzulegen", sagt Ingrid Gerber, Sprecherin von Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V., "und wenn man sich jetzt über die Höhe der Kosten nicht mehr streiten muss, erwarten wir, dass man aich auch über deren Verteilung einigen kann".

Der Bildungsökonom Prof. Klaus Klemm hat die in den Kommunen anfallenden Startkosten für den Aufbau des inklusiven Bildungssystems auf 113,5 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren kalkuliert, mithin 37,8 Millionen Euro pro Jahr. Erst in den folgenden Jahren werden die Kommunen durch die Schließung nicht mehr benötigter Förderschulen finanzielle Spielräume gewinnen, um sukzessive weitere Schulen für die Inklusion fit zu machen. "Aus diversen kommunalen Haushalten wissen wir, dass für jede Förderschule, die nicht mehr gebraucht wird, jährlich mindestens 200.000 Euro frei werden", sagt Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des mittendrin e.V..

Für höhere mögliche Kostensteigerungen, wie sie die Kommunalen Spitzenverbände im vergangenen Jahr vorgelegt hatten, fand Prof. Klemm keine Belege. Weiterlesen »

Inklusion: endlich realistische Kostenschätzungen

Logo Gemeinsam Leben

mittendrin e.V. PRESSEMITTEILUNG

ELTERN HOFFEN AUF EINIGUNG IM KONNEXITÄTSSTREIT NEUES GUTACHTEN LÄSST DIE LUFT AUS ÜBERTRIEBENEN KOSTENSCHÄTZUNGEN FÜR INKLUSION

6.2.2014 Eltern von Kindern mit Behinderung freuen sich über Meldungen, dass eine Einigung von Land und Kommunen im Konnexitätsstreit um die inklusive Bildung unmittelbar bevorsteht. Die Kölnische Rundschau berichtet heute über Ergebnisse eines noch nicht veröffentlichten Gutachtens von Prof. Klaus Klemm, das Land und Kommunen im Dezember gemeinsam in Auftrag gegeben hatten.

Offenbar lässt dieses Gutachten gründlich die Luft aus den übertriebenen Kostenschätzungen früherer Gutachten, nach denen allein die Stadt Essen einen zusätzlichen Finanzbedarf von 40 Milllionen Euro in den kommenden fünf Jahren reklamiert hatte. Nach den Kalkulationen von Gutachter Klemm scheint davon nur ein Bruchteil übrig zu bleiben.

Zudem stellt das neue Gutachten offenbar klar, dass in den Kassen der kommunalen Familie bereits hohe Millionenbeträge für die Bildung von Kindern mit Behinderung enthalten sind, die im Zuge der Inklusion sukzessive aus den Förderschulen in die inklusiven Schulen umgeschichtet werden müssen.

Erst auf dieser Basis sei es Aufgabe des Landes, den Kommunen im Rahmen der Konnexitätsverpflichtung darüber hinaus gehende zusätzliche Kosten zu erstatten.

Der Elternverein mittendrin e.V. appelliert nun dringend an die Verantwortlichen in Land und Kommunen, die Ergebnisse des Gutachtens zu akzeptieren und ihren Kostenstreit beizulegen. Weiterlesen »

Schule 1-13. Eine Schule ohne Brüche

Logo Berg Fidel

Veranstaltungsinfo Schule 1-13. Eine Schule ohne Brüche. Lothar Sack 20.01.2014, 20 Uhr, Grundschule Berg Fidel Eine Schule ohne Brüche von 1-10, Erfahrungen aus diesen Schulen.

Der ehemalige Schulleiter der 1. deutschen öffentlichen Schule dieser Art, der Fritz-Karsen-Schule Berlin 1-13, berichtet und beantwortet Fragen. Die Schule ist die älteste staatliche Gesamtschule Deutschlands. 1941 in Berlin geboren; Mathematik- und Physikstudium, seit 1969 im Schuldienst, 1992 bis 2006 Leiter der Fritz-Karsen-Schule (Bundeskongress 1999) in Berlin. Seit 1995 Mitglied des Berliner Landesvorstandes der GGG; seit 1999 Mitglied im Bundesvorstand der GGG, seit 2007 Bundesvorsitzender. An der Fritz-Karsen-Schule werden etwa 1200 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Die Schule ist die älteste staatliche Gesamtschule Deutschlands.[1] Seit dem Jahr 1976 trägt die Schule den Untertitel „Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe“.

ORT: Berg Fidel Hogenbergstraße 160 48153 Münster

Selbstbestimmung in Arbeit?!

Logo: Selbstbestimmung in Arbeit

Einladung zur Tagung am 27. Februar in Bielefeld

Selbstbestimmung in Arbeit?!

Theoretische und praktische Aspekte der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Im Jahr 2014 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fünf Jahre lang in Deutschland – Zeit, eine erste Bilanz zum Stand der Dinge zu ziehen. Was hat sich in dieser Zeit verändert? Welche Entwicklungen sind zu beobachten?

Weitere Informationen finden Sie in unserer Terminrubrik oder im Flyer, der hier zum Download zur Verfügung gestellt wird.

INKLUSION im RHEIN-SIEG-KREIS

Schule für alle

Der „Rhein-Sieg-Anzeiger“ veranstaltet am kommenden Mittwoch, 27. November um 19 .30 Uhr in der Meys Fabrik in Hennef eine Podiumsdiskussion zum Thema „Inklusion bei uns“.

Diskussionsteilnehmer sind Lucia Schneider (Schule für alle), Stefan Hanraths (Stadt Hennef) und Vertreter verschiedener Schulen. Wir als Inklusionsbefürworter sind gefordert in dieser Diskussion unsere Sichtweise darzustellen. Weitere Informationen unter Termine oder unten stehenden link...

Startsignal für Inklusion - 9. Schulrechtsänderungsgesetz

Logo LAGNRW

mittendrin e.V. - Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen Aachen e.V. - Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen NRW e.V. - Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V. -

PRESSEMITTEILUNG

STARTSIGNAL FÜR INKLUSION WAR ÜBERFÄLLIG

ELTERN WERTEN NEUES SCHULGESETZ ALS ERSTEN SCHRITT

16.10.2013

Die Eltern behinderter Kinder in Nordrhein-Westfalen erneuern ihre scharfe Kritik am 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Das Gesetz entspreche nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention: „Es fehlt ein eindeutiger individueller Rechtsanspruch auf inklusive Bildung, es fehlen allgemein verbindliche Qualitätsstandards, es fehlt die Zielperspektive auf ein tatsächlich inklusives Bildungssystem, in dem gemeinsames Lernen selbstverständlich ist“, sagt Eva-Maria Thoms vom Elternverein mittendrin e.V..

Dennoch sind die Sprecher der Elternvereine froh und erleichtert, dass das politische Gerangel um den Einstieg in die inklusive Bildung endlich ein Ende hat. „Immerhin setzt der Landtag heute ein unmissverständliches Startsignal“, sagt Christa Rößler, Vorsitzende von Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen Aachen e.V. „Viele Kommunen haben zum Teil händeringend auf eine gesetzliche Grundlage gewartet und können nun endlich beginnen, planmäßig inklusive Strukturen aufzubauen“.

Jetzt kommt es darauf an, dass das neue Gesetz auch überall in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Es ist nun vor allem Sache der Bezirksregierungen und ihrer Schulaufsichten dafür zu sorgen, dass im ganzen Land ein pädagogisch hochwertiges Angebot des Gemeinsamen Lernens aufgebaut werden kann. Weiterlesen »

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 04. Mai 2013

Logo LAGNRW

PROTOKOLL der Mitgliederversammlung von Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Nordrhein-Westfalen am 04.05.2013 in Kaarst

Das Protokoll unserer Mitgliederversammlung steht ab sofort zum Download bereit, ebenso sind die Fragen, die unsere Mitglieder während der Veranstaltung an Frau Ministerin Löhrmann gestellt haben bzw. ihr mit auf den Weg gegeben wurden vom Ministerium zwischenzeitlich beantwortet worden. Auch diese Fragen/Antworten stehen zum Download zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter Tel: 0231 - 728 10 11 oder per mail an: info@gemeinsam-leben-nrw.de

Inhalt abgleichen