Schule

Foto einer Unterrichtssituation in einer Integrationsklasse

Seit März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Die Länder haben der Konvention im Bundesrat zugestimmt. Alle Kinder mit Behinderung haben das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Grund- und der weiterführenden Schule. Dieses Recht hat den Charakter eines Menschenrechtes. Inklusion ist nicht identisch mit Integration. Zu einer inklusiven Schule gehören alle Kinder ohne Ausnahme dazu. Eine Ausgrenzung in Sondereinrichtungen findet nicht statt. Sonderpädagogische Förderung erfolgt in der Allgemeinen Schule. Wer nicht ausgegrenzt wird, muss auch später nicht mühsam wieder integriert werden.

Leider findet diese Rechtslage in unseren Schulbehörden bisher wenig bis keine Beachtung.

Der Weg zu einem Platz in der Grundschule, erst recht in der weiterführenden Schule ist für Eltern nach wie vor meist beschwerlich – aber er lohnt sich. Welche Schritte Eltern gehen müssen und worauf sie achten sollten, beschreibt die Broschüre „Wo bitte geht´s zur Integration“ des Vereins mittendrin e.V. sehr anschaulich. Sie kann über den unten angegebenen Link heruntergeladen werden.

Als LAG „Gemeinsam Geben, Gemeinsam Lernen“ sind wir Ansprechpartner für LehrerInnen und Schulen, die sich auf den Weg zur Inklusion machen möchten.

Kontaktnetze zu knüpfen und Konzepte auszutauschen können erste Schritte sein. Schulen mit langjähriger Erfahrung in der integrativen Arbeit sind bei uns Mitglied.

Wenn Sie wissen möchten, wie wir uns die Schule der Zukunft wünschen, lesen Sie die Eckpunkte für eine zukunftsfähige Schulpolitik, die wir gemeinsam mit anderen Verbänden zusammengetragen haben.