Stellungnahme zum Entwurf des ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen

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Am 18. November findet im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes statt.

Deutschland hat sich mit seinem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet, inklusive Lebensverhältnisse zu schaffen.

Wir als Inklusionsfachverband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. begrüßen, dass Nordrhein-Westfalen auf landesgesetzlicher Ebene nachvollzieht, was seit Frühjahr 2009 schon Gesetz ist und alle Träger öffentlicher Belange verpflichtet, die Grundsätze aus Artikel 3 BRK nun auch umzusetzen, dennoch sind wir der Meinung, dass der vorliegende Entwurf an einigen Stellen dringend nachgebessert werden muss und geben dazu eine Stellungnahme ab:

  • Insbesondere bemängeln wir dass die Handlungsgrundsätze in Art. 1, § 5 des Entwurfs für die Träger öffentlicher Belange zu unverbindlich formuliert sind.

  • Ferner stellen wir fest, dass den Mitspracherechten der Betroffenen und ihren Verbänden und Organisationen der Behindertenselbsthilfe nicht ausreichend Genüge getan wird.

  • Schließlich ist auch zu kritisieren, dass Kostenerstattungsansprüche für Kommunikationshilfen bei der Elternmitwirkung in Bildungseinrichtungen aus den Artikeln 4 und 5 nur einer Betroffenengruppe zugestanden werden und die Kommunikation in leichter Sprache für andere Betroffene gar keine Beachtung findet.

Die ausführliche Stellungnahme mit den Kritikpunkten und Änderungsvorschlägen stellen wir hier als Download zur Verfügung. Auch kann hier der Gesetzentwurf eingesehen werden.

Dortmund, den 10.11.2015

Der Vorstand

Michael Baumeister

Ingrid Gerber

Bernd Kochanek