Resolution der Ordentlichen Mitgliederversammlung der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.

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UN-Behindertenrechtskonvention in NRW       
 
Resolution
der Ordentlichen Mitgliederversammlung
der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
am 17. März 2012
im Landeshaus des LWL in Münster
 

Damit die auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch zu  
den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und  
Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten  
gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur  
Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden.
Hierzu hat die LAG -Mitgliederversammlung einen einstimmigen Beschluss gefasst,
der hier als Dowmload zur Verfügung gestellt wird.