Resolution der Ordentlichen Mitgliederversammlung der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
UN-Behindertenrechtskonvention in NRW
Resolution
der Ordentlichen Mitgliederversammlung
der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
am 17. März 2012
im Landeshaus des LWL in Münster
Damit die auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch zu
den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und
Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten
gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden.
den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und
Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten
gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden.
Hierzu hat die LAG -Mitgliederversammlung einen einstimmigen Beschluss gefasst,
der hier als Dowmload zur Verfügung gestellt wird.