“Neuausrichtung der Inklusion” der Schulministerin stößt auf Widerstand

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Pressemitteilung

Dortmund, 06.07.2018

Heute stellt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer in einem Pressegespräch ihre Eckpunkte zur “Neuausrichtung der Inklusion” vor. Diese Neuausrichtung der inklusiven Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen stärkt allein die Sonderschulen. Für die inklusive Schulentwicklung gibt es dagegen keine verlässlichen, geschweige denn auskömmliche Ressourcen. Das Schulministerium unternimmt mehr Anstrengungen die Angebote an Sonderschulplätzen in der Fläche auszuweiten, als die Möglichkeiten für Schulen inklusiv zu unterrichten zu stützen und zu verbessern.

Die neuen Regelungen führen u.a. dazu, dass die Zahl der Schulen mit Gemeinsamem Lernen deutlich sinken wird. Vielfach werden nur die Eltern ihre Kinder im gemeinsamen Lernen anmelden, die über die zeitlichen und finanziellen Ressourcen verfügen, um ihre Kinder mit Behinderung täglich über weite Strecken zu einer Schule des Gemeinsamen Lernens zu fahren oder fahren zu lassen. Für die Kinder bleibt – strukturell erzwungen – nur die Sonderschule.

Die Landesregierung schränkt damit das von ihr selbst immer wieder als leitend angeführte Elternwahlrecht ein. Mehr noch: sie unterläuft auf dem Erlass- und Verordnungswege bewusst die Regelung des § 20 im NRW-Schulgesetz, das die Allgemeine Schule zum Regelförderort und die Sonderschule zur Angebotsschule macht.
Schulministerin Gebauer führt die Fehler der alten Regierung fort, indem sie weiter am Parallelsystem von allgemeinen Schulen und Sonderschulen festhält. Den allgemeinen Schulen werden über diesen Weg dringend benötigte Ressourcen für die „Inklusion“ entzogen.
Zwar betonte die Ministerin mehrfach, dass sie hinter der Inklusion stehe. Sie stellte allerdings zugleich klar, dass dies nicht bedeute, dass Förderschulen nach und nach auslaufen müssten. Vielmehr plane sie weiterhin eine flächendeckende Bereitstellung von Förderschulen, um Eltern ein Wahlrecht zu geben. Dies ist einseitige Klientelpolitik. Hier werden diejenigen bedient, die in der Arbeit der Sonderschulen eine qualitätsvolle individuelle Förderung von Kindern mit behinderungsbedingten Lernschwierigkeiten sehen. Wissenschaftlich nachgewiesen ist eher das Gegenteil.

Dem Gymnasium soll künftig freigestellt werden, ob es zieldifferent unterrichten will oder nicht. Wie kann denn – so fragen wir – das Menschenrecht auf inklusive Bildung in einer bestimmten Schulform auf dem Erlass- und Verordnungswege ausgesetzt werden und in die Entscheidungsmacht von Schulleitungen gegeben werden? Das Gymnasium soll die Eliten unserer Gesellschaft ausbilden. Zu einer Elitebildung, die verantwortungsvolle Manager und Wissenschaftler hervorbringen soll, gehört unabdingbar auch die Erfahrung im Umgang mit Menschen, die anders lernen und die keinen der aktuell möglichen Abschlüsse und Ausbildungen erreichen können. Diese Erfahrungen können im Alltag des Gemeinsamen Lernens gemacht werden.

„Wie mit den Eckpunkten des Schulministeriums die Selbstverpflichtung Deutschlands mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention ein inklusives Schulsystem von hoher pädagogischer Qualität aufzubauen, erreicht werden soll, erschließt sich mir nicht“, sagt Bernd Kochanek, Vorsitzender des Eltern- und Inklusionsfachverbandes Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.. Die vorgestellten Eckpunkte weisen in die entgegengesetzte Richtung.

Ihre Ansprechpartner:
Bernd Kochanek, 0173 9713099‬
Michael Baumeister, 0172 3596399‬
Ingrid Gerber, 0177 6139530
vorstand@gemeinsam-leben-nrw.de

http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/
https://www.facebook.com/DerInklusionsfachverband/

Weitere Infos zum neuen Bündnis inklusive Bildung NRW finden Sie hier: http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/content/breites-buendnis-fuer-inklusiv...
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